Bewertung vom "im wesentlichen gleicher Eignung" (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 09.06.2020, 09:52 (vor 1410 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

es kommt nicht unwesentlich darauf an, ob eine Berufserfahrung wie diese

Aktueller Fall:
Die Dienststelle schreibt "Erfahrung im Bereich der Hochschul- / Universitätsverwaltung"

als zwingende Vorrausetzung in der Ausschreibung formuliert war oder aber als fakultativ - zB mit Formulierungen wie "idealerweise" oder "wünschenswert".

Deswegen bräuchte es schon den ganzen Satz und nicht nur so einen Schnipsel.

Ach ja, der Seminarbetrieb geht bei nahezu allen Anbietern wieder los und aufgrund der chaotischen Buchungslage könntest Du auch vielleicht recht kurzfristig einen Platz "ergattern".

--
&Tschüß

Wolfgang


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