Diabetis (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 22.08.2020, 14:03 (vor 1348 Tagen) @ Motzi

Hallo,

bei einem Neu- bzw. Umbau muß der AG die ArbStättV bzw. den Anhang zu § 3
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html
sowie die ASR
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile
berücksichtigen und Pausenräume zur Verfügung stellen.
In diesem Zusammenhang haben spritzende Diabetiker lt. der mir bekannten Kommentierung grundsätzlich Anspruch auf einen geschützten Bereich. Das ist weder ein WC noch eine Kantine.
Hier sollte gem. § 167 Abs. 1 SGB IX schnellstmöglichst das Integrationsamt hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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