DiabetEs(!) (Allgemeines)

Emph, Monday, 24.08.2020, 08:52 (vor 1335 Tagen) @ Motzi

Wie hier schon an anderer Stelle geschrieben, muss Insulin, dass sich in Benutzung befindet, nicht im Kühlschrank gelagert werden. Darüber hinaus kann ich auch nicht erkennen, woraus sich ein Anspruch auf einen eigenen Raum für BZ-Messungen und/oder Injektionen ableiten lassen sollen. Wie machen die Betroffenen das denn außerhalb des beruflichen Umfeldes?

Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass nur folgende Personen mit Diabetes mellitus laut VersMedV einen GdB von 50 erhalten:

"Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen am Tag durchführen und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Insulindosis passen die Patienten je nach Blutzucker, Bewegung, Ernährung selbständig an. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Meine Erfahrung zeigt, dass die Bewertung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfällt, aber mittlerweile die Hürde für einen GdB von 50 mit Verweis auf die geforderte "Beeinträchtigung der Lebensführung durch erhebliche Einschnitte" relativ hoch liegt.


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