Nicht Beteiligung der SBV in Zeiten der Pandemie (Allgemeines)

StephanT, Wednesday, 16.09.2020, 15:32 (vor 1316 Tagen)

Hallo zusammen,

unsere BR- und Gremien Sitzungen finden während der ganzen Pandemie in Präsenz statt. Die SBV hat gem. § 129 BetrVG mehrfach darum gebeten, eine digitale Sitzung oder die digitale Hinzuschaltung per Video oder Telefon zu ermöglichen. Dieser Bitte ist der BR und die Gremien, an denen die SBV zu beteiligen ist, bis heute nicht nachgekommen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video oder Telefon u.a. auch für die Schwerbehindertenvertretung gilt. Die gilt auch für Ausschüsse der Betriebsratsgremien und Gremien an denen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist.
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Die SBV hat sich gem. § 177 Abs.1 Satz 1 auch nicht für verhindert erklärt. Da bislang alle Tätigkeiten digital (Telefon, E-Mail,....) erledigt werden konnten. Eine Präsenzteilnahme der SBV wird aus arbeitsmedizinischer Sicht abgelehnt.
M. E. wird die SBV in der Ausübung ihres Amtes dadurch behindert, dass die Möglichkeit der digitalen Teilnahme, die der Gesetzgeber extra bis 31.12.2020 geschaffen hat, nicht bereit ist umzusetzen.
Wie sollte die SBV nun vorgehen, um eine Teilnahme in digitaler Form zu ermöglichen und ihr Amt und ihre Beteiligung weiterhin ausführen zu können. Es kann doch nicht sein, dass nur die physische Präsenz die Arbeit der SBV ermöglicht.
Würde mich über Rückmeldungen, Hinweise und Erfahrungen freuen.
Im Voraus vielen DANK!!!


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