Nicht Beteiligung der SBV in Zeiten der Pandemie (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 16.09.2020, 16:16 (vor 1318 Tagen) @ StephanT

Hallo,

§ 129 BetrVG ist mit ganz heißer Nadel gestrickt worden und hat nach wie vor einige Unklarheiten. Nach der mir bekannten Mehrheitskommentierung ist es Sache des BR als Gremium, über die Option der Viedeokonferenz zu beschließen. Er muß es nicht zwingend zulassen.
Auch mein BR hat wegen Datenschutzbedenken ausschließlich Präsenzsitzungen gemacht und auch wir als SBV waren uns trotz zT bestehender gesundheitlicher Einschränkungen bewußt die betriebliche Präsenz seit dem "Shut-down" aufrechterhalten.

Hast Du denn besondere Argumente gegen eine Teilnahme, zB als "Risikogruppe"?

--
&Tschüß

Wolfgang


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