Nicht Beteiligung der SBV in Zeiten der Pandemie (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 16.09.2020, 18:09 (vor 1317 Tagen) @ StephanT

Eine Präsenzteilnahme der SBV wird aus arbeitsmedizinischer Sicht abgelehnt.

Hallo, gibts dafür „arbeitsmedizinische“ Bescheinigung? Was ist mit zertifizierter FFP2-Maske? Ist Sitzungsraum groß genug für genug Abstand? „Hochrisikogruppe“?

Es kann doch nicht sein, dass nur die physische Präsenz die Arbeit der SBV ermöglicht.

Fraglich könnte sein, ob ohne BR-Beschluss oder ohne entspr. Geschäftsordnung die BR-Sitzung via Videokonferenz stattfinden dürfte und einzelne Teilnahmeberechtigte das Recht haben, sich zuzuschalten zur Präsenzsitzung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video oder Telefon u.a. auch für die SBV gilt.

Evtl. bei BMAS-Hotline anrufen, ob der Hinweis des BMAS jeweils auch hier gilt, und sich das ggf. schriftlich geben lassen, Thema Behinderung, Telefon: 030 / 221 911 006.

„Gelten die Aussagen zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz auch für die Schwerbehindertenvertretung und Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Ja, auch die Schwerbehindertenvertretung oder Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung können mittels Video- oder Telefonkonferenz an einer Betriebsratssitzung teilnehmen.“

Gruß,
Cebulon


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