Stelle nicht ausgeschrieben, "unter der Hand" besetzt! Folgen? (Einstellung)

held, Thursday, 01.10.2020, 14:57 (vor 1302 Tagen)

Hallo,

ein Kollege hat einem externen Kumpel erzählt, es wäre eine Stelle frei und er solle sich drauf bewerben. Ruckzuck ein Bewerbungsgespräch erhalten, wurde mit dem Kumpel und einem weiteren Kollegen geführt, der sich wiederum von dem ersten Kollegen davon überzeugen ließ, dass der Kumpel passt. Der PR stimmte der Einstellung zu.

Jetzt traten an mich zwei Personen ran, die mir diese Vorgehensweise schilderten. Ein schwerbehinderter Kollege und eine schwerbehinderte Externe, die davon irgendwie Wind bekommen haben.

Beide möchten jetzt, dass ich denen die Verwaltungsvorschriften offenlege, wie bei solchen Stellen vorgegangen werden soll von wegen interner und externer Ausschreibung. Bin ich dazu verpflichtet, dass einem Externen mitzuteilen?

Die Stelle wurde auch nicht der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

Der Kumpel soll zum 1.1.21 anfangen und hat schon den Arbeitsvertrag unterzeichnet.

Wie lange habe ich jetzt Zeit, um etwas zu unternehmen? Was muss ich wirklich alles unternehmen, damit ich auch ja nichts vergesse?

Ich bin noch relativ frisch dabei und dann gleich so ein Fall!

Danke Euch.

Herzliche Grüße


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