Stelle nicht ausgeschrieben, "unter der Hand" besetzt! Folgen? (Einstellung)

held, Thursday, 01.10.2020, 17:25 (vor 1300 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

besten Dank für Deine Antwort.

Um Himmels Willen ... ja keine Rechtsberatung.

Für mich halt, was darf und muss ich an Interne und Externe rausgeben. Die interne Verwaltungsvorschrift bzgl. Stellenausschreibungen darf doch sicherlich der Interne einsehen, oder!? Aber wie schaut das bei einem schwerbehinderten Externen aus, der ein potentieller Bewerber gewesen wäre, wenn die Stelle entsprechend ausgeschrieben worden wäre?

Der Externe ist darüber hinaus auch Arbeit suchend gemeldet. Hätte man die Stelle der Agentur für Arbeit gemeldet, was man ja hätte machen müssen, dann hätte wiederum diesen diesen Arbeit Suchenden für diese Stelle vorgeschlagen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt hätte. Ich weiß, viel "hätte", aber im schlimmsten Fall drohen uns bzw. meinem Arbeitgeber zwei AGG-Klagen.

Wie ist das i. Ü. mit der Bestenauslese, die bei einer solchen "geheimen Stellenbesetzung" gar nicht möglich ist und allen anderen nach Art. 33 GG gar nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich auf ein öffentliches Amt zu bewerben.

Wie sicher ist jetzt eigentlich der neue Kollege, wenn da tatsächlich jemand aufn Tisch haut und sagt "So nicht!"?

Ich weiß auch (noch) gar nicht, was die Behördenleitung von dieser Vorgehensweise hält. Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass jemand "mind." Entschädigungen fordert, dann wird die Behördenleitung darüber sicher informiert.

Mir grauts ...


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