Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Allgemeines)
Moin Moin,
es gibt einen Anspruch: Im § 164,4 SGB IX im Punkt 4 steht auch Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitszeit .... soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber zwingende Gründe anführen kann, dass der neue Kollege bis 9 Uhr anwesend sein muss, hat er keinen Anspruch. Ist eine Verlagerung der Arbeitszeit möglich, dann muss dieses auch geschehen.
Liebe Grüße
Hendrik