Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 05.10.2020, 09:46 (vor 2207 Tagen) @ pulloverschaf

Moin Moin,

es gibt einen Anspruch: Im § 164,4 SGB IX im Punkt 4 steht auch Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitszeit .... soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber zwingende Gründe anführen kann, dass der neue Kollege bis 9 Uhr anwesend sein muss, hat er keinen Anspruch. Ist eine Verlagerung der Arbeitszeit möglich, dann muss dieses auch geschehen.

Liebe Grüße

Hendrik


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