Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 06.10.2020, 11:35 (vor 2206 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo pulloverschaf,

wenn es eine „Kernzeit“ gibt, gibt es auch eine betriebliche Regelung (Betriebs-/Dienstvereinbarung) zur Arbeitszeit. Eine derartige Regelung ist rechtlich höherwertiger als ein Arbeitsvertrag.
Was ist in dieser Vereinbarung geregelt bzw. welche Ausnahmeregelungen/Abweichungen gibt es?

Diese Regelungen sollten bekannt sein, da diese unmittelbar und zwingend zur Anwendung kommen und bei Verstößen z.B. 9:00 Uhr Kernzeitbeginn zu Abmahnungen führen können.
Ebenso als Grund während der Probezeit herangezogen werden können.

Auf den Rechtsanspruch nach § 164 Abs.4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX wurde bereits hingewiesen.

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Gruß
Wolfgang


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