Antrag auf Gleichstellung eines Mitarbeiters - AG will Infos (Allgemeines)
Auch bei der Stellungnahme zur Gleichstellung ist natürlich jeglicher Datenaustausch zwischen SBV, BR und/oder AG ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des/der Antragstellerin rechtswidrig bzw. strafbar.
Hallo,
ich war bislang der Meinung, §179 (7) Satz 3 SGB IX ermöglicht den Datenaustausch zwischen Betriebs/Personalräten und einer SBV auch ohne vorherige Zustimmung des/der Antragssteller/in?
Schöne Grüße
zicko