Antrag auf Gleichstellung eines Mitarbeiters - AG will Infos (Allgemeines)

zicko, Bayern, Thursday, 08.10.2020, 11:43 (vor 2204 Tagen) @ albarracin

Auch bei der Stellungnahme zur Gleichstellung ist natürlich jeglicher Datenaustausch zwischen SBV, BR und/oder AG ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des/der Antragstellerin rechtswidrig bzw. strafbar.

Hallo,
ich war bislang der Meinung, §179 (7) Satz 3 SGB IX ermöglicht den Datenaustausch zwischen Betriebs/Personalräten und einer SBV auch ohne vorherige Zustimmung des/der Antragssteller/in?

Schöne Grüße
zicko


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