Versetzung SBV - Personalrat beteiligt? (Allgemeines)

Mika, München, Friday, 16.10.2020, 14:04 (vor 2196 Tagen)

Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage zum §179 (3) SGB IX. Es geht mir um den Versetzungsschutz für die SBV, bzw. deren Stellvertreter.

Meine Rahmenbedingungen zum Fall:
- stv. SBV soll versetzt werden und würde dadurch das Amt verlieren; die stv. SBV will das nicht
- die Stellvertretung ist nachweisbar häufig in Vertretung der SBV tätig
- öffentlicher Dienst in Bayern
- Betroffener im Beamtenstatus
- Personalrat ist geteilter Meinung, stimmt möglicherweise der Versetzung zu
- SBV wurde natürlich nicht gehört (Normalfall), aber der AG redet sich damit raus, dass noch keine Entscheidung gefallen sei und das ja jetzt nachgeholt würde

Meine Recherche soweit:
Nachdem ich §179 (3) SGB IX gefunden hatte, habe ich mich zur Rechtsstellung der Personalräte kundig gemacht und Art. 47 (3) gefunden. Hier ist die SBV nicht ausdrücklich erwähnt, aber für mich (als Laien) wäre der Folgeschluss, dass der Personalrat zustimmen muss.
Was hierbei meinem Gefühl widerspricht ist, dass der Personalrat das Recht haben sollte in SBV-Angelegenheiten zu entscheiden.

Deshalb meine Frage:
Reicht hier §179 nicht aus, um den "Widerspruch" zu begründen? Ist der Widerspruch der SBV quasi entbehrlich? Oder haben wir die A-Karte, weil der Widerspruch als SBV nicht "effektiv" genug ist?

Ich hoffe ich konnte das so verständlich darstellen.
Freu' mich auf Eure Meinungen.

Gruß,
Mika.


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