Versetzung SBV - Personalrat beteiligt? (Allgemeines)

Luculus, Friday, 16.10.2020, 15:19 (vor 2196 Tagen) @ Mika

Das SGBIX ist recht eindeutig, oder?
(3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates. Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.

Dürfte also ein Personalrat auf die Stelle gesetzt werden? Ich vermute es handelt sich um Versetzung in eine andere Dienststelle? Damit würde dann das Mandat erlöschen, oder? Wenn es "nur" um die Versetzung an einen anderen Standort ginge wäre das ggf zulässig. Dann muss der AG eben die Reisekosten erstatten für die SBV arbeit.

Sollte es um einen Dienststellenwechsel gehen mit Mandatsverlust dann würde ich den PR mal darauf hinweisen dass er einem Gesetzesverstoß zuungunsten eines Mitarbeitenden zustimmen will und dies im Klageverfahren öffentlich würde. Außerdem würde die Versetzung rückgängig gemacht...
Ist der Stellie denn selbst Schwerbehindert? Wenn ja, dann wäre die SBV eh zu beteiligen...


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