Versetzung SBV - Personalrat beteiligt? (Allgemeines)

Holländermichel, Gevelsberg, Monday, 02.11.2020, 12:04 (vor 2179 Tagen) @ Mika

Hallo, nach meiner Auffassung ist schon fraglich ob der Personalrat überhaupt zuständig ist. Die SBV ist eine selbständige Mitarbeitervertretung mit eigenen Rechten und Pflichten. In den diversen Landepersonalvertretungsgesetzen ist bei der Versetzung von Personalratsmitgliedern die Zustimmung des PR u. a. deshalb vorgeschrieben, um zu verhindern das die Arbeit dieses Gremiums nachteilig beeinflusst wird. Wende ich das nun analog auf die SBV an ergibt sich jedoch m. E. nicht automatisch die Zuständigkeit des PR sondern die Zuständigkeit der SBV. Es geht ja auch um ihre Handlungsfähigkeit wenn z. B. der einzige Stellvertreter versetzt wird. Problem dürfte hier sein, das der Kündigungsschutz zunächst nur in der Vertretung besteht.


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