Beteiligung der SBV bei Hygienekonzepten (Umgang mit Arbeitgeber)

Noris, Monday, 26.10.2020, 08:43 (vor 1285 Tagen)

Ein herzliches Hallo in die Runde!

Aufgrund Corona werden natürlich fast schon täglich neue Verfügungen erlassen. Ich bin als Bezirks-SBV einer Mittelbehörde für mehrere Dienststellen zuständig.

Hygienekonzepte für die Dienststellen selbst bekomme ich nur auf Nachfrage. Bei der Erstellung des ersten Corona-Hygienekonzepts von der Mittelbehörde, das für alle Dienststellen bindend war, hatte ich gebeten, gerade bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen einen Hinweis aufzunehmen, dass neben dem Personalrat auch die SBV beteiligt werden soll.

Der Arbeitgeber war damit einverstanden, jedoch scheiterte dies am Veto des Personalrats. Seitdem werden sämtliche Verfügungen lediglich mit dem Hinweis veröffentlicht "Die örtlichen Personalvertretungen sind zu beteiligen". Hat die SBV Anspruch auf eine Beteiligung bei den Hygienekonzepten? Müssen eigene Regelungen an den Dienststellen auch mit der SBV abgestimmt werden?

Genaues habe ich bisher nicht gefunden, ob die Hygienekonzepte konkret dem Arbeitsschutz zuzuordnen sind, wo wir ja nach herrschender Meinung auch ein Beteiligungsrecht haben.

Danke und viele Grüße!

Noris


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