Beteiligung der SBV bei Hygienekonzepten (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.10.2020, 13:37 (vor 1285 Tagen) @ Noris

Moin Moin Noris,

die SBV ist aus meiner Sicht bei Hygienekonzepten zu beteiligen, weil Schwerbehinderte in besonderer Weise betroffen sind. Diese gehören oft zur Risikogruppe: Beschäftigte nach Chemotherapien wegen Krebserkrankungen oder Einsatz von Chemotherapeutika bzw. anderer immunsystemunterdrückender Medikamente bei Autoimmunerkrankungen wie Rheuma, Beschäftigte mit Atemwegs- oder Herzerkrankungen,

Da die Beschäftigten nicht gezwungen werden dürfen, ihre Erkrankungen offen zu legen, sollte die SBV bei diesen Konzepten generell beteiligt werden.

Dieses würde ich dem zuständigen Arbeitgeber und dem zuständigen Personalratsorgan zukommen lassen und auf den § 198,2 verweisen .... beim Personalrat wäre zudem auf die vertrauenslose ähh ... volle Zusammenarbeit hinzuweisen.........
Liebe Grüße

Hendrik


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