Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.11.2020, 09:44 (vor 2175 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

wieso soll das unzulässig sein? Die SBV hat externe sb Bewerber wie sb Beschäftigte zu behandeln. Dazu gehört auch die Beratung.
Ich sehe keinen Grund, warum die SBV nicht die Aussage nach Abschluß eines Bewerberverfahrens ggü. einem externen oder internen Bewerber machen darf, daß aus ihrer Sicht das Verfahren diskriminierungsfrei durchgeführt wurde.
Auch bei Mängeln im Bewerberverfahren dürfte die SBV einen Bewerber mE darauf hinweisen. Beides gehört aus meiner Sicht zu den gesetzlichen Aufgaben.

Wir geben diese Auskunft über unsere Einschätzung des Verfahrens - auf Anfrage - genauso regelmäßig wie wir auch im Vorfeld ggfs. aktiv auf Bewerber zugehen, um die Notwendigkeit von Maßnahmen zu prüfen und ggfs. so früh wie möglich zu planen. Da gibt es keinen Unterschied zwischen externen und internen Bewerbern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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