Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.11.2020, 14:32 (vor 2168 Tagen) @ kraemerchen

Hallo Wolfgang,

entschuldige meine späte Rückmeldung.

Also ist es durchaus legitim, einem externen schwerbehinderten Bewerber schriftlich mitzuteilen, dass nach Ansicht der SBV ein Vorstellungsgespräch nur geführt wurde, weil es aufgrund einer Angabe einer Schwerbehinderung geführt werden musste?

Ja


Auf welcher ges. Grundlage fußt das?

§ 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Die SBV ist per Gesetz parteiisch zugunsten der sbM.
Hierzu schreibt zB Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn 15: "Die SBV ist berechtigt und verpflichtet, die Betroffenen über die Nichteinhaltung der zu ihren Gunsten geschaffenen Bestimmungen zu unterrichten und mit ihnen zu erörtern, welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung bestehen."


Und aus welchen ges. Grundlagen und evtl. Kommentaren geht explizit hervor, dass SBVs auch für externe Schwerbehinderte SBVs sind?

Das Gesetz macht bei Bewerberverfahren ausdrücklich keinen Unterschied zwischen externen und internen Bewerbern

Zwar wird da keine Unterscheidung zwischen intern und extern gemacht, es liest sich aber eben immer "nur" so, als wenn "nur" interne gemeint sind.

Wie Du darauf kommst, bleibt dein Geheimnis. Aus den Gesetzestexten zu Bewerberverfahren lässt sich das beim besten Willen nicht herauslesen.


Nochmals lieben Dank.

Scho' recht


LG

--
&Tschüß

Wolfgang


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