Welche Infos dürfen rausgegeben werden? (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
entschuldige meine späte Rückmeldung.
Also ist es durchaus legitim, einem externen schwerbehinderten Bewerber schriftlich mitzuteilen, dass nach Ansicht der SBV ein Vorstellungsgespräch nur geführt wurde, weil es aufgrund einer Angabe einer Schwerbehinderung geführt werden musste?
Auf welcher ges. Grundlage fußt das?
Und aus welchen ges. Grundlagen und evtl. Kommentaren geht explizit hervor, dass SBVs auch für externe Schwerbehinderte SBVs sind? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumchen nicht, aber bis jetzt habe ich immer "nur" gelesen, dass die SBV eben Schwerbehinderte vertritt. Zwar wird da keine Unterscheidung zwischen intern und extern gemacht, es liest sich aber eben immer "nur" so, als wenn "nur" interne gemeint sind.
Nochmals lieben Dank.
LG