Zählt erster oder zweiter Bewerbungseingang? Hätte die SBV informiert werde (AGG)

kraemerchen, Frankfurt, Sunday, 08.11.2020, 10:50 (vor 1265 Tagen)

Hallo,

eine schwerbehinderte Bewerberin hat sich bei uns an einem Tag auf ein und dieselbe Stelle innerhalb weniger Minuten zwei Mal per E-Mail beworben. Die beigefügten Unterlagen sind fast identisch. Nur, dass in dem Anschreiben der zweiten Bewerbung noch der Zusatz steht, dass sie schwerbehindert ist. Für die zweite E-Mail hat sie eine Lesebestätigung angefordert, die sie auch vom Personaler erhalten hat.

Der Personaler hatte ihr eine Absage erteilt.

Offensichtlich ungeeignet ist sie nicht.

Eine Einladung hätte also erfolgen müssen.

Die Bewerberin hat inzwischen eine Entschädigung gefordert.

Diese wurde abgelehnt, da sie in der ersten Bewerbung keine Angabe über die Schwerbehinderung gemacht hat.
Man bezieht sich also nur auf den ersten Bewerbungseingang, obwohl man für den zweiten eine Lesebestätigung gesendet hat.

Hat die Bewerberin schlicht und ergreifend Pech gehabt oder hätte der Personaler die zweite Mail bzw. deren Anlage nochmal genau lesen müssen?

Und wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Informationspflicht gegenüber mir der SBV? Ich fühle mich da auch übergangen mit dieser fadenscheinigen Ausrede, dass man bei der zweiten Bewerbung davon ausgegangen ist, dass da dasselbe drinsteht, wie in der ersten. Aber das darf der Personaler doch gar nicht, oder!?

Dankeschön.

GLG


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