Zählt erster oder zweiter Bewerbungseingang? Hätte die SBV informiert werde (AGG)
Hallo kraemerchen,
der Arbeitgeber hat jede Bewerbung mit sorgfältig zu prüfen und bei Hinweisen auf eine Schwerbehinderten-/Gleichstellungseigenschaft im Anschreiben oder an vorgehobener Stelle im Lebenslauf vollständig
zur Kenntnis zu nehmen. Denn bei einem solchen Bewerbungseingang hat der Arbeitgeber gesetzliche Verpflichtungen nach § 164 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX, bei öffentlichen Arbeitgebern zusätzlich § 165 SGB IX zu erfüllen.
Die Suchfunkton nutzen, hier kommt dann z.B.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27706
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Gruß
Wolfgang