Zählt erster oder zweiter Bewerbungseingang? Hätte die SBV informiert werde (AGG)

kraemerchen, Frankfurt, Monday, 09.11.2020, 18:28 (vor 1261 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

danke Dir, auch für den anderen thread.

Was dieses "an vorgebobener Stelle im Lebenslauf betrifft", gibts dazu eigentlich eine "Liste", aus der hervorgeht, wie das aussehen muss? Müssen solche Wörter, wie "Schwerbehinderung", "schwerbehindert", "Behinderung" erwähnt sein oder reichen auch Abkürzungen, wie z. B. "GdB", die man ja eigentlich kennen sollte?

Wäre sowas, wie z. B.

"GdB (als Überschrift)

50"

im Lebenslauf ausreichend?

LG


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