Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Wednesday, 25.11.2020, 13:57 (vor 1255 Tagen) @ Knut Peter

Hallo zusammen, ich benötige mal Hilfe,
kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass ein Mitarbeiter/Kollege mit SB, während seiner Wiedereingliederung nach längerer Krankheit verpflichtet wird seine Arbeitszeit zu erfassen.
Meiner Meinung nach ist es nicht richtig - Der Kollege befindet sich doch weiterhin im Krankengeldbezug.

Hallo Knut,

das kommt drauf an.

Ein Recht auf die Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber nicht aber ein Interesse daran, ob die vereinbarten Zeiten im Hamburger Modell tatsächlich eingehalten werden, also weder zu wenig aber auch nicht zu viel gearbeitet wird.

Der Arbeitgeber kann daher verlangen, dass die AZ erfasst wird. In meinem Haus ist es nicht so aber wie gesagt, hier gibt es keine Vorschriften zu diesem Punkt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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