Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Friday, 04.12.2020, 11:09 (vor 1246 Tagen) @ Knut Peter

Hallo,

das beruht auf der dortigen Betriebsvereinbarung. Wie gesagt, kann man so oder so regeln.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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