Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Wednesday, 25.11.2020, 17:15 (vor 1255 Tagen) @ garda

Hallo,

aber dafür nicht das "normale" Arbeitszeiterfassungssystem ungefragt verwenden. Vor allem nicht, wenn es sich um eine stundenweise Wiedereingliederungsmaßnahme handelt.
Da könnte die Person im Krankenstand womöglich ein negatives Zeitguthaben ansammeln oder vorhandenes Gleitzeitguthaben verlieren. Während der Eingliederung wird am Anfang nicht die normale Wochenarbeitszeit erreicht werden.

Es ist im Vorfeld zu klären, wie die Erfassung als "krank" und parallel in "Teilarbeit" mit Korrektur der Sollzeit zu erfolgen hat. Die Software der Arbeitszeiterfassung könnte ggf. überfordert sein. :-(

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Gruß
Wolfgang


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