Sperrfrist Agentur für Arbeit (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 02.12.2020, 12:47 (vor 1240 Tagen) @ Zeimana

Hallo Zeimana,

Kann mir zufällig jemand einen Antrag auf Arbeitslosengeld Baden-Württemberg zur Verfügung stellen.

Einfacher und schneller geht das online. Bei uns sind die Ämter eh dicht wegen des Virus von Wuhan. Wie das in Ba-Wü ist weiß ich nicht.

Bin Vorsitzende und habe ein ernsthaftes Problem im Unternehmen, welches mich persönlich betrifft.
Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen
Weitere Kollegen auch, viele davon im Altersschutz

Hoffentlich nicht im blinden Gehorsam schon den Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Sowas lässt man immer durch entsprechenden Rechtsverstand prüfen.

Wie werden die Sperrfristen verhängt, wenn man eigentlich diverse Schutzfaktoren hat?

Ich vermute mal, du meinst die Sperrristen beim Arbeitsamt.

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, bekommen eine Sperrzeit. Das bedeutet, dass sie bis zu 12 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe). In der Regel wird wegen der Kündigung auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel gekürzt.
Gleiches gilt grundsätzlich für Aufhebungsverträge. Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. . Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ohne dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund dafür hat, wird ihm eine Sperrzeit auferlegt. Außerdem droht eine Anrechnung der Abfindung (falls es eine gibt) auf das Arbeitslosengeld.

LG
bifavi


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