Sperrfrist Agentur für Arbeit (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 02.12.2020, 16:09 (vor 1241 Tagen) @ Zeimana

Hallo,

es gibt keinen solchen Landesantrag. ALG ist Bundesrecht.

Bitte melde dich telefonisch bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip!) über die normale Kundenrufnummer und melde dich erstmal arbeitssuchend. Du kannst diese Meldung jederzeit zurückziehen, wenn sich die Umstände ändern aber bist auf der sicheren Seite.

Eine Rechtsberatung zum Aufhebungsvertrag im Einzelfall oder auch nur zu den Folgen für das Arbeitslosengeld ist in diesem Forum unmöglich. Erste Hinweise hast du bereits bekommen, sie decken längst nicht alle Fallgestaltungen ab.

Du benötigst dringend Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ggf. eine Gewerkschaft.

Auch hier nochmal ganz klar: niemals ohne rechtliche Beratung einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, aus dem wieder raus zu kommen ist fast unmöglich. Nötigung, Erpressung oder zeitweise geistige Umnachtung sind kaum nachweisbar, auch wenn das immer wieder mal im Internet herumgeistert. Darauf darf sich niemand verlassen. Zudem muss ein Aufhebungsvertrag einen ernsthaften Vorteil gegenüber einer Kündigung bedeuten, sonst ist er für den AN aus gleich mehreren Rechtsgründen meist schädlich.

Alles Gute!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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