Bewerbungsverfahren ÖD (Allgemeines)
In einem Bewerbungsverfahren für Azubi gibt der Bewerber nicht an schwerbehindert zu sein. Als die Absage kommt ruft er an und gibt eine Behinderung mit GdB 40 bekannt (Übersendung Bescheid) von einer Gleichstellung ist nicht die Rede. Es liegt also keine Schwerbehinderung vor.
Für den Bewerber ist der Drobs doch gelutscht, oder?
Klare Antwort: ja. Die Gleichstellung für Zwecke der Ausbildung ist relativ einfach zu bekommen, schon gar wenn ein so hoher GdB vorliegt!
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Mit freundlichen Grüßen
Michael