Bewerbungsverfahren ÖD (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 04.12.2020, 13:22 (vor 1233 Tagen) @ Luculus

Hm... hätte der Bewerber die Gleichstellung schon bei Bewerbung gehabt und diese angegeben, wäre er eingeladen worden. Er hat jetzt jedoch die Absage erhalten und gibt nun an eine Behinderung zu haben aber eben bisher noch keine Gleichstellung. Muss man dann die Absage zurückziehen?

Nein. Welche Rechtsgrundlage sollte das haben?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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