Keine Entschädigungnach Abbruch Stellenbesetzungsverfahren!? Ausnahmen? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Sunday, 20.12.2020, 15:42 (vor 1221 Tagen)

Hallöchen,

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22. April 2016, 5 K 56/16.KO ist doch aktuell, oder!?

Ich habe gerade leider nichts anderes zu tun, als meine Unterlagen auf Vordermann zu bringen. :-/

Wenn eine Stelle z. B. ausgeschrieben wurde, ein schwerbehinderter Bewerber eine Absage erhält:

"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der xxx anderweitig entschieden hat."

daraufhin dieser Bewerber Entschädigung geltend macht und ihm erst dann mitgeteilt wird, dass das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde, die Stelle nicht neu besetzt wurde, da es eine interne Verschiebung, die der neuen Stellenbesetzung vorausgehen sollte, zurückgenommen wurde.

Es ist also vollkommen egal, ob man dem Bewerber erst mitgeteilt hat, dass man sich anderweitig entschieden hat, was sich natürlich so liest, dass man sich eben für einen anderen neuen Bewerber entschieden hat und man ja als Arbeitgeber allen Bewerbern hätte mitteilen können, dass das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde und des deswegen keine neue Besetzung gab?!

Oder gibt es genau deswegen Ausnahmen?

Ich meine, ich hätte zumindest mal diesbzgl. etwas gehört.

Danke Euch.

LG

PS: Schönen 4. Advent allen!


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