Keine Entschädigungnach Abbruch Stellenbesetzungsverfahren!? Ausnahmen? (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 21.12.2020, 14:12 (vor 1220 Tagen) @ kraemerchen

Wenn eine Stelle z. B. ausgeschrieben wurde, ein schwerbehinderter Bewerber eine Absage erhält:
"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der xxx anderweitig entschieden hat."
daraufhin dieser Bewerber Entschädigung geltend macht und ihm erst dann mitgeteilt wird, dass das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde, die Stelle nicht neu besetzt wurde, da es eine interne Verschiebung, die der neuen Stellenbesetzung vorausgehen sollte, zurückgenommen wurde.

Hallo kraemerchen.

mit welchem Rechtsgrund wird hier eine Entschädigung geltend gemacht? Weil möglicherweise jemand anderes genommen wurde??? Wohl kaum ausreichend.

Es ist also vollkommen egal, ob man dem Bewerber erst mitgeteilt hat, dass man sich anderweitig entschieden hat, was sich natürlich so liest, dass man sich eben für einen anderen neuen Bewerber entschieden hat und man ja als Arbeitgeber allen Bewerbern hätte mitteilen können, dass das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde und des deswegen keine neue Besetzung gab?!
Ich meine, ich hätte zumindest mal diesbzgl. etwas gehört.

Die ausschreibende Dienststelle kann das ganze Stellenbesetzungsverfahren an jeder Stelle und zu jedem Moment vollständig beenden. Der Grund geht die Bewerber nichts an, eine Mitteilung ist möglich aber nicht vorgeschrieben. Ach so und was jemand aus dem Wort "anderweitig" herausliest ist sein Privatvergnügen. Hier eine Erklärung der Wortbedeutung/Definition Quelle

1) sonstig, daneben vorhanden, weiterer/-e/-es, anderer/-e/-es
2) an anderer Stelle, anderswo
3) anderswohin, an einen anderen Ort, an eine andere Person

Es ist also keine zwingende Schlussfolgerung, dass die Stelle an jemand anderen gegangen ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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