Keine Entschädigungnach Abbruch Stellenbesetzungsverfahren!? Ausnahmen? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2020, 10:02 (vor 1212 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen AG zwingt, bei Nichtberücksichtigung in einem Stellenbesetzungsverfahren unaufgefordert einen Grund anzugeben. Erst wenn ein/e Bewerber/in einen Gesetzesverstoss geltend macht, muß sich der AG erklären.
Das entspricht der nun mal im Arbeitsrecht geltenden sog. "abgestuften Darlegungs- und Beweislast."

--
&Tschüß

Wolfgang


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