Keine Entschädigungnach Abbruch Stellenbesetzungsverfahren!? Ausnahmen? (Einstellung)
Hallo,
es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen AG zwingt, bei Nichtberücksichtigung in einem Stellenbesetzungsverfahren unaufgefordert einen Grund anzugeben. Erst wenn ein/e Bewerber/in einen Gesetzesverstoss geltend macht, muß sich der AG erklären.
Das entspricht der nun mal im Arbeitsrecht geltenden sog. "abgestuften Darlegungs- und Beweislast."
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&Tschüß
Wolfgang