Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)

sbv-ratschlag, Wednesday, 27.01.2021, 15:18 (vor 1192 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns in der Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit, in der man bis zu 70 Stunden pro Quartal mehr arbeiten darf. Alles darüber ist ein Verstoß, was der BR auch ahnden kann. Der BR hat in den letzten Tagen die Qaurtalszahlen vom Vorjahr erhalten. Dort sind alle Mitareiter aufgelistet, wo die Arbeitsstunden zu hoch waren. Diese Liste will die SBV bzw. ich als VP ebenfalls. Es gibt ja die sogenannte Bringschuld oder auch Unterrichtungspflicht laut § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX („Die SBV hat das Recht, vom Arbeitgeber über alle Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder einzelnen berühren, informiert zu werden“).

Da der AG die SBV nur über Mitarbeiter unterrichten könnte, die bei ihm gemeldet sind, ist es meiner Meinung nach trotzdem für die SBV wichtig, ob auch jemand zu viel Überstunden gemacht hat, dessen Antrag auf Schwerbehinderung noch läuft oder bei dem der GdB unter 30 liegt. Es gibt Schwerbehinderte in unserem Unternehmen, die ihre Schwerbehinderung nicht dem AG gemeldet haben oder wo der GdB unter 30 ist. Für uns, als SBV sind gerade diese Personen wichtig. Man kann sie sich nämlich nach Kenntnis der zu vielen Arbeitsstunden darüber reden. Das Gespräch könnte das Achten auf die eigene Gesundheit umfassen.

Daher benötige ich in diesem Fall die Liste. Meine Frage ist, muss der AG die Liste mir zur Verfügung stellen, da die Möglichkeit besteht, dass ein schwerbehinderter Mensch im Unternehmen zu viel gearbeitet hat, was gesundheitsschädlich für ihn sein könnte?

Was meint Ihr dazu?

Würde mich freuen von Euch zu hören oder zu lesen.

Vielen Dank vorab.

Herzliche Grüße

sbv-ratschlag


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