Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Thursday, 28.01.2021, 08:16 (vor 1191 Tagen) @ sbv-ratschlag

Da der AG die SBV nur über Mitarbeiter unterrichten könnte, die bei ihm gemeldet sind, ist es meiner Meinung nach trotzdem für die SBV wichtig, ob auch jemand zu viel Überstunden gemacht hat, dessen Antrag auf Schwerbehinderung noch läuft oder bei dem der GdB unter 30 liegt. Es gibt Schwerbehinderte in unserem Unternehmen, die ihre Schwerbehinderung nicht dem AG gemeldet haben oder wo der GdB unter 30 ist. Für uns, als SBV sind gerade diese Personen wichtig. Man kann sie sich nämlich nach Kenntnis der zu vielen Arbeitsstunden darüber reden. Das Gespräch könnte das Achten auf die eigene Gesundheit umfassen.
Daher benötige ich in diesem Fall die Liste. Meine Frage ist, muss der AG die Liste mir zur Verfügung stellen, da die Möglichkeit besteht, dass ein schwerbehinderter Mensch im Unternehmen zu viel gearbeitet hat, was gesundheitsschädlich für ihn sein könnte?
Was meint Ihr dazu?

Hallo,

wie schon geantwortet, kann hier nur ein klares nein stehen!

Jemand der seine Behinderung nicht meldet, verzichtet auf den Schutz, denn der AG kann und muss nur den schützen von dem er weiß. Das gilt analog auch für die Gremien und jetzt ganz praktisch: wie solltest du denn auch jemanden schützen, der sich nicht outen will?

Bei einem GdB von unter 30 besteht gar kein Schutz, wo sollte der denn bitte herkommen?

Ach so und warum sollten diese Personen für die SBV wichtig sein? Für Antragsteller sind wir doch leider maximal im Rahmen eines Kündigungsverfahrens zuständig.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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