Bringschuld (Liste Überstunden aller MA) vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
die Einhaltung der dem AG obliegenden Informations- und Anhörungspflichten ist grundsätzlich gerichtlich durchsetzbar. Dem AG wird dann ein Bußgeld für jeden weiteren künftigen Verstoss angedroht.
Im einzelnen laufenden Verfahren ist die SBV ebenfalls berechtigt, die Information und Anhörung bzw. eine erfolgte Aussetzung gerichtlich durchzusetzen - falls nötig auch durch eine einstweilige Verfügung.
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&Tschüß
Wolfgang