Fachliche Eignung oder soziale Eignung oder Softskills? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Thursday, 28.01.2021, 06:46 (vor 1183 Tagen)

Hallo,

ist man als AG verpflichtet, eine schwerbehinderte Bewerberin zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn ihre Arbeitszeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern soziale Kompetenzen oder Bewertungen bzgl. Verhältnissen zu Kunden und Kollegen vermissen lassen oder eine max. durchschnittliche Bewertung enthalten und man deswegen vermuten kann, dass es die Bewerberin eine "schwierige Person" ist, da im Anforderungsprofil in der Anzeige steht, dass man entsprechende soziale Kompetenzen gegenüber Bürgern, Vorgesetzten und Angestellten haben muss. Solche soziale Kompetenzen gehören doch nicht zur fachlichen Eignung, oder!? Und wenn nur diese offensichtlich fehlt, darf man eine schwerbehinderte Bewerberin nicht einladen. Sind also alle anderen Punkte offensichtlich erfüllt, muss eine Einladung erfolgen, oder!?

Inwieweit dürfen da überhaupt Arbeitszeugnisse bzgl. solcher "Skills" von ehemaligen Arbeitgebern herangezogen werden? Arbeitszeugnisse können ja nun sehr unterschiedlich verfasst und ausgelegt werden, da es ja auch in der Bewertung Unterschiede gibt (Personaler A bewertet Zeugnis A als mind. gut, Personaler B als durchschnittlich).

Dankeschön.

GLG


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