Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u (Allgemeines)
Hallo, liebe Ratgeber*innen,
wir planen obiges. Bei laufender Amtszeit möchte ich mit der 1. Stellvertreterin tauschen. Sie soll die Position der Vertrauensperson übernehmen. Und ich ihre als 1. Vertreterin.
Situation an unserer großen Universität:ist folgende:
Ich bin mit 35% Prozent Freistellung amtierende Vertrauensperson.
Meine 1. Vertreterin hat 87% Freistellung und arbeitet ausschließlich für die SBV. In enger Kooperation und Absprache mit mir. Wir haben über 130 sb. Mitarbeiter und arbeiten eng und gut zusammen. Und wir fahren gut damit.Das sind zwar mehr als 100% Freistellung, aber der Arbeitsaufwand ist bei mehr als 3.000 Beschäftigen, zig Einstellverfahren, Beratungen, Baubegleitungen und Senatsteilnahme etc. auch extrem hoch.
Unser Kanzler hat das deshalb mit Beginn der Wahlperiode so genehmigt. Und wird auch diesen Plan genehmigen.
Es ändert sich ja de facto auch nichts. Weder in der Arbeitszeit noch in der Vergütung. Nur in der Funktion und der Bezeichnung...
Unsere Frage ist nun: wen müssen wir jetzt über diesen Schritt informieren und was ist evtl. noch zu bedenken?
Lieben Dank und viele Grüße
Ruth und Susanne
Hey,
dieser Wechsel wäre ein klarer Verstoß gegen das SGB, Als VP hast du nur die Möglichkeit zurückzutreten. Anschliessend die Funktion der 1. Stelli zu übernehmen ist nicht zulässig. Mit deinem Rücktritt würde die 1. Stelli nachrücken. Der/die bish. 2. Stelli würde zum 1. Stelli aufrücken.
Sollte es nur 1 stelli geben, müsste nach deinem Ausscheiden sofort die Wahl eines neuen Stellis ausgeschrieben werden. Dann könntest du dich zur Wahl als Stelli stellen. Ob aber dann der Wähler mitspielt?
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."