Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 29.01.2021, 12:46 (vor 2091 Tagen) @ Cebulon

Moinsen ihr Beiden,

wie schon meine Vorschreiber erwähnt haben geht das mit dem Tausch der Ämter nicht.
Ist ja von den Wählern auch so nicht gewollt und die anderen rechtlichen Grundlagen wurden schon erwähnt.

Aber wenn es nur um die Freistellung geht, die könnt ihr doch tauschen.
Du kannst natürlich auch 100 % Freistellung machen und den 1. Stelli. zum Erledigen von Aufgaben zur Unterstützung heranziehen.
Über die Heranziehung des 1. Stelli. hab ich meinen Arbeitgeber unterichtet das ich den regelmäßig 1 Tag in der Woche brauche. Alternativ sollte er mir ein Sachmittel (Bürokraft mit halber Stelle geben).

Seitdem hab ich meinen ersten Stelli. ein mal in der Woche reglmäßig zur Unterstützung.
Sollten natürliche weitere kurzfristige Heranziehungen erforderlich sein, hol ich mir natürlich den auch noch herbei.
Anruf: Lieber AG, ich ziehe außerplanmäßig das meinen Stelli heran. Und gut ist.

Gruß
bifavi


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