Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.03.2021, 23:40 (vor 1147 Tagen) @ Cleo

Hallo,

da das grundsätzlich Individualarbeitsrecht ist, solltest Du dem AN den Rat geben, die Zulässigkeit der Befristung fachanwaltlich überprüfen zu lassen.
Ansonsten kannst Du noch dem AN vorschlagen, gemeinsam die Personalakte anzuschauen, ob sich dort Hinweise auf angebliche Schlechtleistung finden lassen.
Wenn Du aber keine konkrete Arbeitsplatzalternative zur Besetzung finden kannst, hast Du leider als SBV beim Auslaufen einer Befristung grundsätzlich keine Handlungsmöglichkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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