Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Leider hilft hier auch §14 TzBfG (3) nicht weiter. Weil ich vermute das es den vier Monaten Beschätigungslosigkeit nach §138 Absatz 1 Nummer 1 SGB III fehlen wird. Außer es gäbe diese Lücke zwischen Leiharbeit und Befristeter Einstellung. Das wäre noch etwas was ich prüfen würde mit dem Betroffenen.
Das hilft natürlich nicht wenn der Abteilungsleiter mit seiner negativen Meinung erfolgreich gewesen ist.