Punkt 6. besonderer Kündigungsschutz ?? (Gleichstellung)

Axelfrischmilch, Friday, 16.04.2021, 10:04 (vor 1107 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin SBV in der Pharmabranche. Unsere Firma ist IG BCE Mitglied und es gilt der Manteltarifvertrag der chemischen Industrie.

Mein Vorgänger hat unter Punkt 6. im Gleichstellungsantrag "Liegt ein besonderer Kündigungsschutz ...." immer den Manteltarifvertrag der IG BCE angegeben.

Ist das so richtig ? Und gibt es noch mögliche gesetzliche Bestimmungen, die mir nicht bekannt sind und auf die verwiesen werden kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Hilfe.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion