Punkt 6. besonderer Kündigungsschutz ?? (Gleichstellung)
Hallo,
ein sonstiger besonderer Kündigungsschutz muß nur dann angegeben werden, wenn dieser besondere Kündigungsschutz auch aktuell für den Beschäftigten gilt - der Beschäftigte also bei Antragstellung die Vorraussetzungen erfüllt hat. So machen wir das auch mit unserem TV-N, wenn der Beschäftigte eine Beschäftigungszeit von 15 Jahren erreicht hat. Ansonsten muß dort "nein" angekreuzt werden.
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&Tschüß
Wolfgang