Punkt 6. besonderer Kündigungsschutz ?? (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 20.04.2021, 11:06 (vor 1074 Tagen) @ Axelfrischmilch

Moin Moin Axel,

1. immer den Kündigungsschutz nur angeben, wenn er besteht.
2. Besteht ein Kündigungsschutz, dann immer mit dazu schreiben, warum dieser keine Hürde für die Gleichstellung ist. Hierzu kann man die Schutzrechte der Schwerbehinderten anführen, die die/der Antragssteller*in benötigt: Benötigt jemand einen neuen Arbeitsplatz, kann dieser nicht durch den Kündigungsschutz erlangt werden, wohl aber durch die Gleichstellung. Kann jemand keine Überstunden mehr leisten, ist dieses nur mit § 207 zu erlangen, braucht jemand die SBV als zusätzlichen Ansprechpartner, der bei gespräcehn mit Vorgesetzten etc. zur Seite steht, hilft hier auch nur die Gleichstellung usw...

Liebe Grüße

Hendrik

Auf diese Weises bekommen wir knapp 100% aller Gleichstellungen durch.


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