165 SGB IX - Videogespräch ausreichend? (Einstellung)
Hallo,
die Antwort lautet glasklar: Es kommt darauf an.
Solange keine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund stattfand, kann das Vorgehen des AG sehr wohl rechtmäßig sein.
Aufgrund Deiner mageren Sachverhaltsschilderung läßt sich das nicht konkreter beurteilen.
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&Tschüß
Wolfgang