165 SGB IX - Videogespräch ausreichend? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 01.05.2021, 15:21 (vor 1089 Tagen) @ Klaus-Dieter

Hallo,

die Antwort lautet glasklar: Es kommt darauf an.

Solange keine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund stattfand, kann das Vorgehen des AG sehr wohl rechtmäßig sein.
Aufgrund Deiner mageren Sachverhaltsschilderung läßt sich das nicht konkreter beurteilen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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