165 SGB IX - Videogespräch ausreichend? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.05.2021, 16:49 (vor 1080 Tagen) @ Klaus-Dieter

Lieber Wolfgang,

Hallo,


in keinem einzigen Kommentar zum SGB IX steht etwas von Online-Vorstellungsgesprächen. Das ist ja ein ganz neues Thema, das erst seit Corona virulent geworden ist.

Das ist Blödsinn. Schon vor Corona gab es Unternehmen, die mit diesen Mitteln auch in Bewerberverfahren gearbeitet haben.
Das SGB IX ist an dieser Stelle verfahrensneutral, es ist genausowenig an irgendeiner Stelle die Rede davon, daß ein Bewerberverfahren mit physischer Präsenz durchgeführt werden muß - das hat alles nur mit Gewohnheit zu tun.
"Verfahrensneutral" bedeutet, daß es eben relativ egal ist, welches Verfahren der AG anwendet, es müssen nur für schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für alle anderen Bewerber*innen gelten oder Ausnahmen müssen sachlich begründet sein

--
&Tschüß

Wolfgang


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