165 SGB IX - Videogespräch ausreichend? (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 01.05.2021, 17:08 (vor 1091 Tagen) @ Klaus-Dieter

Hallo Wolfgang,

Hallo,

weder Grundschulung gemacht noch Lust, selbst in einem Kommentar nachzuschlagen ?

Meine Frage ist eher allgemeiner Natur: Meint § 165 SGB IX auch ein Video-Vorstellungsgespräch oder nur Präsenz?

§ 165 SGB IX meint die Teilnahme an einem allgemeinen Bewerberverfahren. Wie dieses durchgeführt wird, ist dem Gesetzgeber ziemlich wurscht, sofern die Bedingungen für alle gleich sind oder aber eine Ausnahme durch einen sachlichen Grund begründet ist

Danke!

Scho' recht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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