Einladung zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Alex081073, Oberfranken, Saturday, 01.05.2021, 18:31 (vor 1084 Tagen) @ albarracin

Hallo albarrcin,

Allerdings ist der AG gehalten, regelmäßig auch bei Stellenausschreibungen gem. § 7 Abs. 1 TzBfG
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__7.html
zu prüfen, ob der Arbeitsplatz auch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht und entsprechende Bewerbungen auch zu berücksichtigen.

Danke, an diesen (§ 7 Abs. 1 TzBfG) habe ich noch gar nicht gedacht

Du solltest als SBV so schnell wie möglich Kontakt zu dem schwerbehinderten Bewerber aufnehmen und mit diesem gemeinsam das Vorgehen besprechen. Evtl. lassen sich ja Unterstützungsleistungen (zB von AA oder IA) mobilisieren, die dem AG beim "Nachdenken" über Teilzeit auf die Sprünge helfen.

Werde ich machen!

Und Deinem AG kannst Du mitteilen, daß eine Nichtberücksichtigung von Teilzeitbewerbungen ohne ernsthafte Prüfung der Möglichkeit von Teilzeit bei einem schwerbehinderten Bewerber AGG-relevant sein kann.

Da bin ich dann mal gespant was zurück kommt :-D

Danke erstmal für den Denkanstoß!


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