Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Allgemeines)

ClaudiaHornig, Offenburg, Thursday, 20.05.2021, 08:51 (vor 1072 Tagen)

Hallo Zusammen!
Meine Kollegin und Vorgängerin hat mir gesagt, dass die Klienten, die einen Schwerbehindertenantrag stellen, ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag bei der Antragsstelle eingegangen ist, bis mindestens zu dem Zeitpunkt, wenn der Bescheid ergeht, den Status der Schwerbehinderung haben.
Wir sagen das auch unseren Klienten und es wird so innerhalb des Betriebs, auch der Geschäftsführung, anerkannt.

Doch, wo steht das? Für eine Klientin bräuchte ich den schriftlichen Nachweis darüber.

Seid so nett und sagt mir, ob wir das so richtig machen und, vor allem, wo das steht :-)

Ich wünsche allen einen schönen Tag!

Grüße, Claudia


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