Status schwerbehindert bereits bei Antragseinreichung? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 20.05.2021, 10:15 (vor 1073 Tagen) @ ClaudiaHornig

Moin Moin Claudia,

dieser Status ist so nicht im Gesetz festgeschrieben.
Solltest Du aus dem öffentlichen Dienst (Land) kommen und in Deinem Bundesland, wie in den Schwerbehindertenrichtlinien Niedersachsens dort verankert sein, dass Menschen im laufenden Antragsverfahren wie Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte behandelt werden, bis über den Antrag entschieden ist, dann gilt dieses für Landesbetriebe. Selbiges gilt, wenn Ihr diesen Status in einer Inklusionsvereinbarung verankert habt.

Ansonsten gilt die Frist, dass für Kündigungen der Gleichstellungsantrag schon drei Wochen laufen muss, damit dieser gilt.

Liebe Grüße aus dem hohen Norden

Hendrik


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