Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.08.2021, 19:38 (vor 989 Tagen) @ Moonwalker

ich habe mich vertan! Es ist nicht die Erwerbsminderungs- sondern -unfähigkeitsrente. Ist das da auch so? Müsste so sein, da ja seit 2001(?) die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst wurde.

Hallo,

Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung seit 01.01.2001 nicht mehr. Sie wurde in Erwerbsminderungsrente umbenannt.
Nur bei Rentenbeziehern, die tatsächlich noch aus der Zeit vor dem 01.01.2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommen hatten und noch nicht die Altersgrenze für die gesetzliche Altersrente erreicht haben, gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit heute noch. Allerdings macht das bei der Umwandlung keinen rechtlichen Unterschied.

Oder meinst Du etwas ganz anderes, nämlich eine (gesetzliche oder private) Berufsunfähigkeitsrente?

Jedenfalls haben nicht nur Tarifverträge, sondern auch die meisten Arbeitsverträge ohne Tarifbindung idR eine Beendigungsklausel für den Fall des Erreichens einer gesetzlichen, abschlagfreien Altersrente. Da muß Dir halt der AN seinen Arbeitsvertrag zeigen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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